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Bauleitung

Bauleitung

Unser Büro übernimmt sehr gerne die Bauleitung im Raum Schleswig-Holstein für Ihr Bauvorhaben. Wir verfügen über viele Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Projekten. Unterstützt durch moderne Software und IT-Technik sorgen wir dafür, dass stets alle Akteure „up to date“ sind und die Kostenverfolgung übersichtlich und für alle Parteien nachvollziehbar dargestellt wird. Durch unsere baubetriebliche Expertise können wir Sie bei entstehenden Problemen im Bauablauf frühzeitig beraten und so größeren Bauablaufstörungen präventiv entgegenwirken.
Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung

Finanzierung von gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Bauvorhaben mit Grundstücksankaufskrediten und Bauzwischenfinanzierungen.
Brandschutzkonzept – eine kurze Definition

Brandschutzkonzept – eine kurze Definition

Vorstufe und Grundlage zur Brandschutzordnung beschreibt das Brandschutzkonzept die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes und beinhaltet alle brandschutztechnischen Maßnahmen für das Objekts, die den Ausbruch und die Verbreitung von Bränden verhindern und die Rettung von Personen im Falle eines Brandes ermöglichen. Einfach gesagt ist ein solches Konzept eine Sammlung von Maßnahmen, die Brände verhindern und im Ernstfall Schäden gering halten . Dabei ist wichtig, dass das Brandschutzkonzept individuell auf das jeweilige Gebäude und dessen Nutzung abgestimmt ist, damit die zu treffenden Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung zeigen. Ist die Erstellung eines Brandschutzkonzepts verpflichtend? Grundsätzlich erforderlich sind Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten oder wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll. Dazu gehören z.b. alle Hochhäuser, Krankenhäuser, aber auch Mehrzweckhallen oder Bürogebäude mit einer bestimmten Mindestfläche. Ob ein Brandschutzkonzept ansonsten für andere Gebäude rechtlich zwingend ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab . Außerdem können auch Versicherungen ein Brandschutzkonzept verlangen. In der Musterbauordnung § 2 MBO Bundesrecht sind die Gebäudearten, die ein Brandschutzkonzept benötigen, beschrieben. Sonderbauwerke müssen mindestens einen der genannten Tatbestände erfüllen. Ohne ein Brandschutzkonzept erhalten diese besonderen Bauten keine Baugenehmigung. Für einen Neubau ist es zwingend notwendig, sobald eine genehmigungsrelevante Umnutzung oder eine Umbaumaßnahme geplant ist. Außerdem muss ein Brandschutzkonzept bei Neubauten bereits vor Baubeginn vorliegen. Beispielhafter Aufbau eines Brandschutzkonzepts In der Regel enthält ein Brandschutzkonzept folgende Punkte: Eine Gebäudebeschreibung wird angefertigt, in der Maße und die verwendeten Materialien aufgeführt sind. Ebenso gibt die Beschreibung Auskunft über den Nutzungszweck Dazu kommt die baurechtliche Einordnung , in der genehmigungspflichtige Abweichungen dokumentiert sind Sowie die baulichen, Anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen Insgesamt ist es wichtig, dass das Konzept und die darin beschriebenen Mittel vollständig und widerspruchsfrei sind. Ebenfalls muss nachgewiesen werden, dass jede einzelne Maßnahme zum Erreichen der Schutzziele wirksam beiträgt. Die genauen Inhalte unterscheiden sich je nach länderspezifischen Vorgaben. Wer ein Brandschutzkonzept erstellen darf Zuständig für die Anfertigung des Konzepts sind sogenannter Fachplaner:innen . Wer genau als Fachplaner:in gilt, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig . Sie müssen aber neben einer bestimmten Ausbildung praktische Erfahrung im Brandschutz nachweisen. Dementsprechend können Brandschutzfachingenieur:innen, Feuerwehrkräfte mit höherem Dienstgrad oder (Bau-)Ingenieur:innen als Fachplaner:innen Brandschutzkonzepte entwickeln und bei der Baubehörde einreichen. Die Qualität des erstellten Konzeptes hängt maßgeblich von der Qualifikation der Ersteller:innen ab. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld auf Eignung achten. Warum Schulungen so wichtig sind Das Brandschutzkonzept trägt natürlich zur Arbeitssicherheit bei. Das Konzept allein ist aber nur die halbe Miete. Wenn es nicht umgesetzt wird, nützt es niemandem. Eine richtige Umsetzung und genaue Einhaltung der niedergeschriebenen Maßnahmen muss erfolgen. Denn stellt sich im Nach
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